10.04.2024

Nachbarn konnten Tischtennisplatte nicht verhindern

Ping Pong

Keine Einkommensteuer Foto: LBS

Auf einem Spielplatz, den eine Gemeinde betrieb, wurde eine Tischtennis­platte aufgestellt. Das gefiel einer Anwohnerin gar nicht. Sie forderte entwe­der eine Entfernung der Platte oder eine zeitliche Einschränkung des Spielbe­triebes, um nicht länger erheblichen Lärmbelästigungen ausgesetzt zu sein.

Geräuschkulisse muss hingenommen werden
Unter anderem werde das Sportgerät auch von älteren Jugendlichen und Erwachsenen benutzt – also nicht nur von Kindern, für die es eigentlich ge­dacht sei. Die Justiz ging hier nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS trotzdem nicht von einer relevanten Störung aus. Von einem Spielplatz gehe nun mal eine bestimmte Geräuschkulisse aus, die als sozialadäquat hingenommen werden müsse.

(Verwaltungsgericht Trier, Aktenzeichen 9 K 1721/23)

Quellen:
LBS Infodienst Recht und Steuern
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