Jetzt, in der Vorweihnachtszeit, werden viele von uns Plätzchen backen. Vanillekipferl, Zimtsterne und vieles andere mehr. Wie wäre es mit ein paar Plätzchen von unseren Europäischen Nachbarn?
Zum Beispiel Sevillianas aus Spanien, Biberle aus der Schweitz, Brabanzerl oder Steirische Kürbiskernplatzerl aus Österreich. Oder gar, mein besonderer Liebling; Citronelli aus Italien.
Hier habe ich ein paar Bilder und Rezepte für euch zusammengestellt, viel Spaß beim backen.
Ach ja, ein besonderes Schmankerl ist das Kartoffel Kräuter Brot, leider ohne Bild, das bei uns immer schnell weg ist.
Komödienbau Weilburg | Mi, 22.5.2024 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Durch viele Lebenssituationen, beispielsweise einen Unfall oder eine schwere Erkrankung, kann es vorkommen, dass man plötzlich oder aber schleichend in einen Zustand gerät, der ein selbstständiges eigenes Handeln unmöglich macht. Wer handelt dann für Sie in allen Lebensbereichen? All das können und sollten Sie mit einer Vorsorgevollmacht regeln, indem Sie eine Vertrauensperson einsetzen, die im Fall der Fälle Ihren Aufgaben- und Tätigkeitskreis für Sie wahrnimmt.
Notlösung im Todesfall
Im Todesfall bestimmt ohne Vorkehrungen automatisch das Gesetz, wer Erbe ist und sorgt dafür, dass der Nachlass an die Personen verteilt wird, die dem Verstorbenen verwandtschaftlich am nächsten stehen. Dies ist aber oft nur eine „Notlösung“. Sollen persönliche Vorstellungen und Wünsche berücksichtigt werden, sollte man ein Testament verfassen und die Erbfolge im eigenen Sinne regeln.
Rechtsanwalt Martin Frömel stellt Ihnen die wesentlichen Grundsätze vor, die man hinsichtlich Vorsorgevollmacht und Testament kennen sollte, und gibt dazu wichtige Handlungsempfehlungen.