Mein Jahresrückblick 2021

03.01.2022
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Und wieder mein Jahresrückblick ,
nehmt euch einfach mal die Zeit .
Ich wünsche euch ein gutes und gesundes Jahr 2022 .
Viel Spaß
MFG
Henry

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Schreinerei Jürgen Thomayer
Werkstatt: Johann-Ernst-Str. 6 B

Ausstellung: Limburger Str. 14, 35781 Weilburg
Telefon: 06471/92022
Mobil: 0171/ 46 00 5 60
Fax: 06471 / 9 20 23

Informationen

Wir bieten an:
- Haustüren, Fenster, Rolläden und Klappläden in Holz. Kunststoff, Alu
- Treppen aus Holz, Stein und Stahl
- Treppenrenovierung
- Geländer aus Holz und Edelstahl
- Terrassenüberdachungen in Holz, Kunststoff und Alu
- Carport aus Holz, Alu und Kunststoff
- Wintergärten aus Holz, Alu und Kunststoff
- Möbel auf maß
- Küchen individuell gearbeitet.
- Insektenschutz (Hochwertiger Schutz gegen Fluginsekten,
Dreh, schiebbar oder als Rollo)
- Glaserarbeiten (Austausch von Isolier, einfach sowie Spiegelglas usw.)
- Fahrzeugausbau
- Trockenbau
- Innentüren aus Holz oder Glas
- Brandschutztüren
- Ladenbau
- Vordächer und Überdachungen
- Markisen
- Garagentore Sektional, Seitensektional und Schwingtore
Branchen: Fenster Glaser Holz Holz- u. Kunststoffbeläge Innenausbau Messebau Möbel Raumausstattung Rolladenkästen Schreinerei
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Mittagstisch (20.05.2024)

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Veranstaltung

Vorsorgevollmacht & Testament
Komödienbau Weilburg | Mi, 22.5.2024 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr

Durch viele Lebenssituationen, beispielsweise einen Unfall oder eine schwere Erkrankung, kann es vorkommen, dass man plötzlich oder aber schleichend in einen Zustand gerät, der ein selbstständiges eigenes Handeln unmöglich macht. Wer handelt dann für Sie in allen Lebensbereichen? All das können und sollten Sie mit einer Vorsorgevollmacht regeln, indem Sie eine Vertrauensperson einsetzen, die im Fall der Fälle Ihren Aufgaben- und Tätigkeitskreis für Sie wahrnimmt.

Notlösung im Todesfall
Im Todesfall bestimmt ohne Vorkehrungen automatisch das Gesetz, wer Erbe ist und sorgt dafür, dass der Nachlass an die Personen verteilt wird, die dem Verstorbenen verwandtschaftlich am nächsten stehen. Dies ist aber oft nur eine „Notlösung“. Sollen persönliche Vorstellungen und Wünsche berücksichtigt werden, sollte man ein Testament verfassen und die Erbfolge im eigenen Sinne regeln.

Rechtsanwalt Martin Frömel stellt Ihnen die wesentlichen Grundsätze vor, die man hinsichtlich Vorsorgevollmacht und Testament kennen sollte, und gibt dazu wichtige Handlungsempfehlungen.

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