2. Int. Jugendfußballturnier Oberlahn / Fußballplatz in Löhnberg (Bilder: Dirk)

18.05.2007
324 Bilder
14.235
Dirk
Sortierung:
Bilder pro Seite:
15  30  60 
1 2 > ... 22
90
96
79
85
78
80

Fußbodenstudio Knögel
Raumausstatter für Boden, Wände und Decken

Schulstr. 5, 35796 Weinbach
Telefon: 06471 / 4 10 76
Branche: Raumausstattung
83
87
80
78
81
82
78
89
88
1 2 > ... 22

TOP Firmen für Sie

TOP Galerien

TOP Nachrichten

Mittagstisch (20.05.2024)

Veranstaltung

Vorsorgevollmacht & Testament
Komödienbau Weilburg | Mi, 22.5.2024 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr

Durch viele Lebenssituationen, beispielsweise einen Unfall oder eine schwere Erkrankung, kann es vorkommen, dass man plötzlich oder aber schleichend in einen Zustand gerät, der ein selbstständiges eigenes Handeln unmöglich macht. Wer handelt dann für Sie in allen Lebensbereichen? All das können und sollten Sie mit einer Vorsorgevollmacht regeln, indem Sie eine Vertrauensperson einsetzen, die im Fall der Fälle Ihren Aufgaben- und Tätigkeitskreis für Sie wahrnimmt.

Notlösung im Todesfall
Im Todesfall bestimmt ohne Vorkehrungen automatisch das Gesetz, wer Erbe ist und sorgt dafür, dass der Nachlass an die Personen verteilt wird, die dem Verstorbenen verwandtschaftlich am nächsten stehen. Dies ist aber oft nur eine „Notlösung“. Sollen persönliche Vorstellungen und Wünsche berücksichtigt werden, sollte man ein Testament verfassen und die Erbfolge im eigenen Sinne regeln.

Rechtsanwalt Martin Frömel stellt Ihnen die wesentlichen Grundsätze vor, die man hinsichtlich Vorsorgevollmacht und Testament kennen sollte, und gibt dazu wichtige Handlungsempfehlungen.