Kreisjugendfeuerwehrzeltlager in Werschau - Bunter Abend - Teil 2 (Bilder: Bernd)

08.06.2012
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Derzeit zelten über 1.000 Jugendliche mit ihren Betreuern aus 69 Jugendfeuerwehren des Landkreises Limburg-Weilburg vom 06.06.2012 bis zum 10.06.2012 im Kreisjugendfeuerwehrzeltlager in Werschau. Am Freitagabend fand der "Große Bunte Abend" statt. Es herrschte Ausnahmezustand. 1.000 Jugendliche außer Rand und Band. Ein sehr gelungener Abend! Mehr auf: www.kreisfeuerwehrverband.net

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Vorsorgevollmacht & Testament
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Durch viele Lebenssituationen, beispielsweise einen Unfall oder eine schwere Erkrankung, kann es vorkommen, dass man plötzlich oder aber schleichend in einen Zustand gerät, der ein selbstständiges eigenes Handeln unmöglich macht. Wer handelt dann für Sie in allen Lebensbereichen? All das können und sollten Sie mit einer Vorsorgevollmacht regeln, indem Sie eine Vertrauensperson einsetzen, die im Fall der Fälle Ihren Aufgaben- und Tätigkeitskreis für Sie wahrnimmt.

Notlösung im Todesfall
Im Todesfall bestimmt ohne Vorkehrungen automatisch das Gesetz, wer Erbe ist und sorgt dafür, dass der Nachlass an die Personen verteilt wird, die dem Verstorbenen verwandtschaftlich am nächsten stehen. Dies ist aber oft nur eine „Notlösung“. Sollen persönliche Vorstellungen und Wünsche berücksichtigt werden, sollte man ein Testament verfassen und die Erbfolge im eigenen Sinne regeln.

Rechtsanwalt Martin Frömel stellt Ihnen die wesentlichen Grundsätze vor, die man hinsichtlich Vorsorgevollmacht und Testament kennen sollte, und gibt dazu wichtige Handlungsempfehlungen.

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