Impressionen Streckeneröffnung / Streckenfest Frankenberg - Korbach (Bilder : Klaus)

13.09.2015
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KRichter1708
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Viele von uns kennen die Region rund um den Edersee. Besonders in diesem Jahr wurde wieder viel vom Ederseeatlantis gesprochen und nein, es gibt keinen Kirchturm der bei Niedrigwasser aus dem See auftaucht. Aber dafür können wir seit diesem Wochenende mit dem Zug wieder bis an den See fahren. Die, 1987 eingestellte, Bahnlinie zwischen Frankenberg und Korbach wurde wieder instandgesetzt und reaktiviert. Somit kann man ohne umzusteigen, von Marburg bis an den Edersee, bzw. bis nach Brilon fahren. Das wurde mit einem Streckenfest gefeiert, bei dem 3 Tage lang viel für Eisenbahnbegeisterte geboten wurde. So gab es die Möglichkeit eine Tagesfahrkarte für 5,- € zu kaufen und den ganzen Tag mit historischen Zügen die Strecke zwischen Marburg und Korbach zu befahren. Immer für euch und oberlahn.de unterwegs zeigen wir euch eine kleine Fotostrecke von den vielen Angeboten an der Strecke. Unter anderem waren wir bei dem Gottesdienst in Frankenberg, bei der Fundsachenversteigerung der Bahn und auf der Direktvermarktermesse in Herzhausen. Dazu fuhren wir mit einer Dampflok in der Holzklasse und es ist schade das wir nicht alle, der vielen Angebote, nutzen konnten, die es rechts und links der Strecke gab.

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VHS - Weilburg
Kreisvolkshochschule Limburg - Weilburg

Limburger Straße 8, 35781 Weilburg
Telefon: 06471 / 21 25
Fax: 06471 / 3 91 56
Branche: Volkshochschule
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Vorsorgevollmacht & Testament
Komödienbau Weilburg | Mi, 22.5.2024 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr

Durch viele Lebenssituationen, beispielsweise einen Unfall oder eine schwere Erkrankung, kann es vorkommen, dass man plötzlich oder aber schleichend in einen Zustand gerät, der ein selbstständiges eigenes Handeln unmöglich macht. Wer handelt dann für Sie in allen Lebensbereichen? All das können und sollten Sie mit einer Vorsorgevollmacht regeln, indem Sie eine Vertrauensperson einsetzen, die im Fall der Fälle Ihren Aufgaben- und Tätigkeitskreis für Sie wahrnimmt.

Notlösung im Todesfall
Im Todesfall bestimmt ohne Vorkehrungen automatisch das Gesetz, wer Erbe ist und sorgt dafür, dass der Nachlass an die Personen verteilt wird, die dem Verstorbenen verwandtschaftlich am nächsten stehen. Dies ist aber oft nur eine „Notlösung“. Sollen persönliche Vorstellungen und Wünsche berücksichtigt werden, sollte man ein Testament verfassen und die Erbfolge im eigenen Sinne regeln.

Rechtsanwalt Martin Frömel stellt Ihnen die wesentlichen Grundsätze vor, die man hinsichtlich Vorsorgevollmacht und Testament kennen sollte, und gibt dazu wichtige Handlungsempfehlungen.

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