Am Morgen ereignete sich ein schwerer Unfall am unbeschrankten Bahnübergang zwischen Niederbrechen und Oberbrechen. Der Doppelstock-Zug 7.05 (RE/15305) ab Niederbrechen in Fahrtrichtung Frankfurt kollidierte dort mit einem PKW, der bei dem Unfall beschädigt wurde. Eine Person wurde mit dem Rettungshubschrauber Christoph 2 ausgeflogen. Die Arbeiten am Bahnübergang dauern zur Stunde noch an. Der Bahnverkehr läuft noch nicht wieder, die Fahrgäste werden evakuiert – so der aktuelle Stand. Spaziergänger sollten diesen Bereich heute Morgen meiden. (Peter Ehrlich/FOTO-EHRLICH.de)
POL-LM: Gemeinsame Pressemitteilung der Bundespolizei und des Polizeipräsidiums Westhessen
(pl)Bei einem Bahnunfall wurde heute Morgen in Oberbrechen ein 68-jähriger Autofahrer schwer verletzt. Der Mann wollte gegen 07.15 Uhr mit seinem Auto auf einem Wirtschaftsweg einen unbeschrankten Bahnübergang queren, als es aus bislang ungeklärter Ursache zu einer Kollision mit einem Personenzug kam. Der Autofahrer wurde aus dem Pkw herausgeschleudert und erlitt schwere Verletzungen. Er wurde von einem Rettungshubschrauber in ein Krankenhaus gebracht. Die Fahrgäste in dem Zug und der Zugführer wurden bei der Kollision nicht verletzt.
Die Sachschadenshöhe steht noch nicht fest. Die Bahnstrecke ist derzeit für die Unfallaufnahme gesperrt. Für die Fahrgäste wurde ein Ersatzzug eingesetzt.
Komödienbau Weilburg | Mi, 22.5.2024 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Durch viele Lebenssituationen, beispielsweise einen Unfall oder eine schwere Erkrankung, kann es vorkommen, dass man plötzlich oder aber schleichend in einen Zustand gerät, der ein selbstständiges eigenes Handeln unmöglich macht. Wer handelt dann für Sie in allen Lebensbereichen? All das können und sollten Sie mit einer Vorsorgevollmacht regeln, indem Sie eine Vertrauensperson einsetzen, die im Fall der Fälle Ihren Aufgaben- und Tätigkeitskreis für Sie wahrnimmt.
Notlösung im Todesfall
Im Todesfall bestimmt ohne Vorkehrungen automatisch das Gesetz, wer Erbe ist und sorgt dafür, dass der Nachlass an die Personen verteilt wird, die dem Verstorbenen verwandtschaftlich am nächsten stehen. Dies ist aber oft nur eine „Notlösung“. Sollen persönliche Vorstellungen und Wünsche berücksichtigt werden, sollte man ein Testament verfassen und die Erbfolge im eigenen Sinne regeln.
Rechtsanwalt Martin Frömel stellt Ihnen die wesentlichen Grundsätze vor, die man hinsichtlich Vorsorgevollmacht und Testament kennen sollte, und gibt dazu wichtige Handlungsempfehlungen.